14.03.2024, 10:00 - 12:00 Uhr, MS-Teams
Mit dem Vertragsschluss sind die Würfel zu Preis und Leistung gefallen: Auftraggeber und Auftragnehmer legen dieses Verhältnis im Moment des Vertragsschlusses fest.
Pauschale Festpreise umfassen bestimmte Leistungen, Leistungen sind nicht kalkulierbar, wieder andere Leistungen oder mögliche Störungen müssen ausgeschlossen werden. Der Pauschalvertrag bedeutet eben nicht „all in“, sondern vermittelt mit der Pauschale ein bestimmtes Verständnis.
Auftraggeber und Auftragnehmer sind in gleicher Weise gefordert, dieses gemeinsam umzusetzen, auch, um unnötigen Streit zu vermeiden.
Mit dem Vertragsschluss sind die Würfel zu Preis und Leistung gefallen: Auftraggeber und Auftragnehmer legen dieses Verhältnis im Moment des Vertragsschlusses fest.
Pauschale Festpreise umfassen bestimmte Leistungen, Leistungen sind nicht kalkulierbar, wieder andere Leistungen oder mögliche Störungen müssen ausgeschlossen werden. Auftraggeber und Auftragnehmer sind in gleicher Weise gefordert, dieses gemeinsam umzusetzen, auch, um unnötigen Streit zu vermeiden.
Diskutieren Sie mit dem Referenten, Prof. Dr. Ralf Steding, Kapellmann & Partner Rechtsanwälte mbB, folgende Inhalte:
- Preismodelle / Pauschale / Pauschalfestpreis
- Welche Rolle spielt die Vollständigkeitsklausel?
- Was sind Mehrleistungen / Störungen?
- Kommt es auf die Erkennbarkeit von Änderungen an?
- Aufbrechen der Pauschale bei Wegfall der Geschäftsgrundlage
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