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Neuigkeiten zur UKCA-Kennzeichnung in Großbritannien

Das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel (Department for Business and Trade (DBT)) hat am 01.08.2023 bekannt gegeben, die Verwendung der CE-Kennzeichnung für 18 Produktgruppen, deren Regelung in dessen Zuständigkeit fällt, auf unbestimmte Zeit zu verlängern. 

Darunter fallen u.a.

  • einfache Druckbehälter 
  • Druckgeräte 
  • Gasgeräte 
  • Maschinen 
  • elektromagnetische Verträglichkeit
  • Messgeräte 
  • Messbehälterflaschen 
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX) 
  • Elektrische Niederspannungsgeräte

 

 

 

 

Auf der Guidance-Webseite zur UKCA findet sich, unter dem Reiter „show all updates“ der entsprechende Hinweis. 

Das heißt nicht weniger, als dass die britische Regierung bis auf weiteres auf die Durchsetzung der UKCA-Kennzeichnung von EU-Produkten verzichtet und stattdessen die CE-Kennzeichnung als Marktzugangsvoraussetzung aus heutiger Sicht unbegrenzt zulässt.

Als Folge des Brexits musste Großbritannien die Produktsicherheitskennzeichnung für den britischen Markt anpassen. Dazu wurde analog zur CE-Kennzeichnung die UKCA-Kennzeichnung (United Kingdom Conformity Assessed) eingeführt. Ursprünglich geplant war die endgültige Ablösung der CE-Kennzeichnung als Zugang zum britischen Markt zum 31.12.2021. Ab dem 01.01.2022 sollten dann nur noch UKCA-gekennzeichnete Produkte der relevanten Produktgruppen auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Nicht nur wegen der Covid-Pandemie wurde jedoch klar, dass dieser Termin nicht zu halten war, weil bis dahin eine Kennzeichnung der betroffenen und in Großbritannien benötigten Produkte nicht gewährleistet werden konnte. Weitere Verschiebungen folgten. 

In der Pressemitteilung des Ministeriums (aus dem englischen Originaltext übersetzt) heißt es: 

„Im Rahmen der Bemühungen der britischen Regierung um eine intelligentere Regulierung soll die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung die Geschäftskosten und den Zeitaufwand für die Markteinführung von Produkten senken. Das britische Wirtschaftsministerium will damit verhindern, dass es Ende 2024 durch Staus bei den Zertifizierungsverfahren zu einer Unterversorgung des britischen Marktes mit EU-Produkten kommt.“

Für Produkte, die der UKCA-Kennzeichnung unterliegen, aber nicht in den Zuständigkeitsbereich des britischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT) fallen, gelten Sonderregeln. Dazu zählen u,a,