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BAFA-Handreichungen zu Standards, Audits und Zertifizierungen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist in Deutschland seit dem 01.01.2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und von Umweltstandards innerhalb der globalen Wirtschaft regelt ihre entsprechenden Sorgfaltspflichten hierfür.
Seit 2024 gilt es für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, aber auch viele kleine und mittelständische Unternehmen sind im Rahmen ihrer Lieferverpflichtungen als Zulieferer betroffen.
Hilfreiche Instrumente im Sorgfaltsprozess:
Insbesondere KMU sind bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten teilweise darauf angewiesen, sich der Expertise Dritter zu bedienen. Standards, Audits und Zertifizierungen können daher wichtige Hilfsinstrumente sein, um die Unternehmen dabei zu unterstützen, die Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette umzusetzen.
Das für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des LkSG zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung des LkSG neue Handreichungen gemäß § 20 LkSG zu dem Themenkomplex Standard, Audits und Zertifizierungen veröffentlicht:
- "Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente im Sorgfaltsprozess",
- "Executive Summary zur Handreichung",
- "Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Handreichung"
Die Handreichungen sollen eine konkrete Orientierungshilfe in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG sowie zu Fragen des behördlichen Umgangs bieten.
Der VAIS stellt diese Dokumente interessierten Unternehmen zum Download zur Verfügung.