Anlagen unter ‚Druck‘ – ein notwendiger Perspektivwechsel? (M. Borzel)
Bis dato liegt der Hersteller-Fokus bei Druckanlagen vorwiegend auf dem Geltungsbereich der DGRL.
Die fortschreitende technische Entwicklung (z.B. vermehrt gesteuerte Druckanlagen) erfordern eine sich ändernde Betrachtung von Druckgeräten / -baugruppen als Einbaugeräte / Komponenten von Maschinen oder Anlagen und damit einhergehend einen Perspektivwechsel.
Weitere EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften müssen heute stärker berücksich-tigt werden denn je. Umfassendere Risiken erfordern umfassendere Betrachtung – nicht zuletzt die (neue) MaschinenVO gewinnt an Bedeutung.
Fortschreibung der Anforderungen – Ausblick auf die neue MachinenVO (T. Kirsch)
Während bei den Zulieferkomponenten die DGRL oftmals die Hauptrolle spielt, dominiert bei den Anlagen in den meisten Fällen die MaschinenRL.
Die Vorbereitungen für eine neue MaschinenVO sind (fast) abgeschlossen:
- Was ändert sich / was ist neu?
- Wie werden Neuerungen (z.B. Digitale Betriebsanleitung) berücksichtigt?
- Was ändert sich im Zusammenspiel mit anderen Rechtsvorschriften?
Von der rechtskonformen Komponente zur rechtskonformen Anlage (V. Krey)
Rechtskonforme Anlagen brauchen rechtskonforme Zulieferkomponenten – wie passt das zusammen und welche Fragen stellen sich dabei:
- Inwieweit umfasst die sog. „Bestimmungsgemäße Verwendung“ der zugelieferten Komponente auch ihre weitere Verwendung in der Anlage?
- Kommen bei einer Komponente im Hinblick auf ihre weitere Verwendung ggf. auch weitere CE-Richtlinien zur Anwendung?
- Wie sollten Risikobeurteilung und Benutzerinformation bei Komponenten und Anlagen idealerweise aufeinander abgestimmt sein?